Diese Frage hätte der Begründer der Osteopathie mit den Worten beantwortet:
"Ein Arzt"
Andrew Taylor Still war selber Arzt und entwickelte in den 70er-Jahren des neunzehnten Jahrhunderts die Osteopathische Medizin. Später begründete er Osteopathische Colleges zunächst in Kirksville, später in den ganzen Vereinigten Staaten.
Die Osteopathie ist seither "international" ein, dem Medizinstudium annähernd gleichwertiges 5 jähriges Vollzeitstudium an einer Universität oder einem College. Hiervon wird ca im Verhältnis 4:1 klassische schulmedizinische Grundlagen zu osteopatischer Diagnostik und Therapie gelehrt.
Da der Begriff des "Osteopathen" in Deutschland nicht geschützt ist und auch kein Vollzeitstudium für Osteopathie existiert, haben sich hierzulande verschiedene Ausbildungswege für Osteopathieanwärter etabliert:
Osteopathische Therapeuten mit der Erlaubnis zum selbständigen Durchführen osteopathischer Diagnostik und Therapie
1. Ärzte mit einem abgeschlossenem Medizinstudium und einer bis zu 5 jährigen "berufsbegleitenden" gemischt osteopathisch- medizinischen Zusatzausbildung.
2. Fachärzte mit "zusätzlich" abgeschlossener Facharztausbildung und 2 jähriger Berufserfahrung in "Manueller Medizin" mit einer rein osteopathischen Zusatzausbildung von in der Regel < 5 Jahren.
3. Heilpraktiker mit einer bis zu 5 jährigen "berufsbegleitenden" gemischt osteopathisch- medizinischen Zusatzausbildung.
Osteopathische Therapeuten ohne Erlaubnis zum selbständigen Durchführen osteopathischer Diagnostik und Therapie ( Verordnung (Rezept) mit Auftrag und Diagnose durch einen Arzt sind erforderlich). Die Anwendung osteopathischer Techniken ist eingeschränkt.
1. Angehörige Medizinischer Hilfsberufe (Physiotherapeuten, Masseure, Medizinische Bademeister etc.) mit einer bis zu 5 jährigen "berufsbegleitenden" gemischt osteopathisch- medizinischen Zusatzausbildung.
2. Angehörige nicht medizinischer Berufe (Sportlehrer, Heiler, Betreuer etc.)
mit einer bis zu 5 jährigen "berufsbegleitenden" gemischt osteopathisch- medizinischen Zusatzausbildung.
Der Begriff "Osteopath" selber ist in Deutschland in keiner Weise geschützt und bedarf auch keiner spezifischen Ausbildung.
Prüfen sie bitte bevor sie sich in die Hände eines Osteopathen begeben, ob er ein Arzt, ein Heilpraktiker, ein Physiotherapeut, ein Bademeister oder ein Sportlehrer ist, denn in Deutschland kann sich jeder Osteopath nennen, der sich dafür hält.
Die alleinige Abkürzung D.O. ist in Deutschland als Gebrauchsmuster ähnlich wie nutella von einem "komerziellen Osteopathieverband" geschützt. Daher sind alle anderen D.O. von anderen Verbänden aufgrund des Markenrechts mit der Bezeichnung ihrer Osteopathieschule zu versehen.
Zahlreiche gestzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Leistungen zu unterschiedlich großen Anteilen.
In der Regel soll der Patient von seinem Hausarzt hierzu eine Verordnung bekommen.
Diese wird dann von einem Osteopathen nach der Behandlung "privat" abgerechnet. Nach Einreichung dieser Rechnung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse, bekommt der Patient die zuvor vereinbarte Erstattung.
Achtung:
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