Klicken Sie bitte hier für eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die die Osteopathie erstatten.
Die einzig richtige Antwort hierzu ist:
Von einer Einzelbehandlung bis zu einer lebenslangen Dauerbehandlung.
Entscheidend ist:
Es kommt auf den Patienten und die Erkrankung an.
Einige Krankenkassen berufen sich neuerdings auf einen Artikel des DGOM e.V. (kursiv dargestellt.)
Lesen sie hierzu den Kommentar (in rot) von:
Dr. med. Oliver Brinker D.O. DAAO
Facharzt für Orthopädie und Allgemeinmedizin
Osteopathische Medizin
Sportmedizin , Manuelle Medizin, Naturheilverfahren
Vorstand des DDOD
EROP Zertifikat
Leitender Arzt der Praxis Felsenburg in Kiel / Kronshagen
Kommentar:
Eine osteopathische Behandlung kann je nach Bedarf durchaus zwischen 2 Minuten und 2 Stunden dauern.
Eine starre Vorgabe wird den unterschiedlichen osteopathischen Diagnosen nicht gerecht. Es ist kein Zufall, das die 20 - 30 min der Regelbehandlungszeit für Manuelle Therapie durch Physiotherapeuten entspricht, die die osteopathische Therapie in Teilen ebenfalls nach Verordnung durch einen Arzt durchführen dürfen. Die DGOM ist als Verein vorwiegend physiotherapeutisch geprägt und ist daher für ärztliche Osteopathen nur bedingt relevant. Osteopathie ist Heilkunde und die Behandlungszeit wird durch den behandelnden Arzt festgelegt und nicht durch einen Verein oder eine Versicherung. In diesem Zusammenhang ist es auch durchaus üblich die osteopathische Behandlung durch einen Physiotherapeuten in Doppel- oder Dreifachbehandlungen a 20 min durch einen Arzt zu verordnen.
Kommentar:
Bei funktionellen Beschwerden gibt es Spontanremissionen, Heilung nach einer Behandlung und rezidivierend wiederkehrende Beschwerden über Jahre hinweg. Vor diesem Hintergrund ist eine Festschreibung der Behandlungshäufigkeit medizinisch nicht sinnvoll.
Kommentar:
Sollte also eine wesentliche Besserung eintreten, darüber hinaus die Funktionsstörung aber eine hohe Rezidivquote haben, so wird auch bei der DGOM eine Behandlung über 8 Sitzungen nicht ausgeschlossen. Selbstverständlich sollte jeder Arzt seine Behandlungsindikation und sein Therapiemanagement überdenken, wenn seine Therapie erfolglos bleibt. Ein Physiotherapeut hat den Patienten ggf. zurück an den überweisenden Arzt zu verweisen, damit dieser die verordnete Therapie überdenkt. In Abhängigkeit von z.B. dem Alter des Patienten kann die Zeit bis zum ersten Ansprechen einer erfolgreichen Therapie aber auch durchaus nach 1-10 oder mehr Therapieeinheiten erfolgen. Die Entscheidung hierzu hat ebenfalls der behandelnde Arzt oder der überweisende Arzt.
Kommentar:
eine schulmedizinische Abklärung struktureller Ursachen sollte vor jeder osteopathischen Behandlung, bestenfalls durch den Arzt für osteopathische Medizin oder den an einen Physiotherapeuten überweisenden Arzt, erfolgen.
Osteopathie ist Schulmedizin in einer anderen Sichtweise.
Kommentar:
Mit der gleichen Variabilität, die wir beim Auftreten der Beschwerden und dem Auftreten des Therapieerfolges zu erwarten haben, müssen wir mit dem Auftreten von Rezidiven rechnen.
Die Zeitabstände bis zu einer Kontrollvorstellung sollten daher ebenfalls individuell durch den Arzt für Osteopathische Medizin festgelegt werden.
Abschlusswort:
Eine vorgegebene Begrenzung der Behandlungshäufigkeit, - Abstände, - Dauer der einzelnen Behandlung oder der gesamten Therapiedauer nach oben und unten widerspricht der ärztlichen Erfahrung hinsichtlich der Individualität eines jeden Menschen und der dazugehörenden Erkrankung.
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